für Kinder
Jetzt bestellen

0800. 168 99 99

Kontakt
So erreichen Sie uns
Kostenfreie Servicenummer
0800. 168 99 99

Ziegenbalgstraße 30, 01896 Pulsnitz

0180. 168 99 99

Kontaktformular

     

    * Bitte bestätigen Sie, dass Sie ein Mensch sind.

    Datenschutzerklärung akzeptieren
    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Darüber hinaus habe ich die Datenschutzerklärung und die AGB der La Ola ZENTRALKÜCHE e.K. gelesen und akzeptiere sie.*

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Geltungsbereich

    1. Die Firma La Ola Zentralküche e. K., Ziegenbalgstr. 30, 01896 Pulsnitz („La Ola“) bietet die Essensversorgung für Kinder in Krippen- und Kindertageseinrichtungen, Schulen und schulischen Einrichtungen an („FRISCHEKÜCHE“).
    2. Die Lieferungen und Leistungen von La Ola umfassen hingegen nicht den Transport des Essens zur Einrichtung, die Essensausgabe, den Abwasch und die Sortierung des Geschirrs sowie die Reinigung der Ausgabeküche. Diese Serviceleistungen werden für den Kunden durch ein drittes Unternehmen erbracht. La Ola übernimmt jedoch insoweit zu Gunsten der Kunden das Handling, insbesondere also den Forderungseinzug im Namen und für Rechnung der Drittfirma.
    3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Lieferungen und Leistungen von La Ola im Rahmen der FRISCHEKÜCHE. Sie gelten darüber hinaus in entsprechender Anwendung auch für die Drittfirma und die von dieser für den Kunden erbrachten Serviceleistungen. Wird in Bezug auf Personen die männliche Form verwendet, so sind damit jeweils vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall auch weibliche und diverse Personen gemeint.
    4. Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies La Ola vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn La Ola ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn La Ola auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

    § 2 Definitionen

    Im Sinne dieser AGB ist oder sind

    1. Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Sachsen sowie mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.;
    2. Bestellung verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Einzelversorgungsvertrags;
    3. Einzelversorgungsvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag zwischen dem Kunden und La Ola über die Essensversorgung eines Kindes;
    4. Kind die am Essen teilnehmende Person, gleich welchen Alters, in der jeweiligen Krippen- oder Kindertageseinrichtung, Schule bzw. schulischen Einrichtung.

    § 3 Vertragsschluss

    1. Ein Einzelversorgungsvertrag und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Kunde (z.B. online oder per schriftlichem Antrag) eine Bestellung vornimmt und La Ola dem Kunden die Bestellung in Textform bestätigt. Geht dem Kunden diese Vertragsbestätigung ausnahmsweise nicht zu, erfolgt die Annahme durch schlüssiges Handeln, insbesondere wenn La Ola nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
    2. Die Anmeldung des Kunden zur Essensversorgung des Kindes kann La Ola aus sachlichem Grund ablehnen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde außergewöhnliche Sonderkostformen verlangt oder Zahlungsrückstände (z.B. bei Geschwisterkindern) bestehen.
    3. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
    4.  Erfolgt der Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Regelungen des § 4 („Besonderheiten des Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr“).

    § 4 Besonderheiten des Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr

    1. Bei Vertragsschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr erscheint nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und Auswahl der Produkte, vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch La Ola erklärt wird. Die detaillierten Produktbeschreibungen von La Ola auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
    2. Für das Zustandekommen des Einzelversorgungsvertrags und die Bindung des Kunden an seine Bestellung gilt das in § 3 („Vertragsschluss“) Gesagte.
    3. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
    4. Die Informationen zum Einzelversorgungsvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.

    § 5 Kein Widerrufsrecht

    Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.

    § 6 Preise, Zahlung und Verzug

    1. Die Preise sowie etwaige Nebenkosten und Steuern ergeben sich aus dem Einzelversorgungsvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarter Vertragsänderungen und -ergänzungen.
    2. Soweit die Essenausgabe an das Kind per RFID-Essenskarte erfolgt, erhebt La Ola eine einmalige Kartengebühr in Höhe des im Einzelversorgungsvertrags vereinbarten Preises. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die RFID-Essenskarte erst nach Abschluss des Einzelversorgungsvertrags eingeführt wird. Bei Verlust oder einer nicht von La Ola zu vertretenen Beschädigung erhebt La Ola für jede Ersatzkarte eine Gebühr in gleicher Höhe. Die jeweilige Kartengebühr für die Essenskarte wird mit Ausgabe der Essenskarte an den Kunden oder das Kind fällig und von La Ola im darauffolgenden Monat per SEPA-Lastschrifteinzug eingezogen.
    3. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg.
    4. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung bargeldlos monatlich über das SEPA-Basislastschriftverfahren. Der SEPA-Basislastschrifteinzug erfolgt jeweils zum ersten des Folgemonats. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
    5. Grundlage der Abrechnung ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum bestellten Essen, unabhängig von deren Inanspruchnahme. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich La Ola die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor.
    6. Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt La Ola vorbehalten. Sonstige Rechte von La Ola bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von La Ola aus §§ 273 und 320 BGB.

    § 7 Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung

    Einwendungen gegen die Rechnung soll der Kunde nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber La Ola in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) geltend machen.

    § 8 Preisänderungen

    1. Preisänderungen durch La Ola erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch La Ola sind insbesondere Änderungen der Kosten von Lebensmitteln, Energie, die Lohnkosten und sonstige Änderungen der Kosten aufgrund Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. La Ola ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist La Ola verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
    2. La Ola hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf La Ola Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Für Preisänderungen werden nur solche Kostenänderungen berücksichtigt, die für La Ola bei Vertragsschluss nach der konkreten Art, dem Zeitpunkt ihres Entstehens und ihrem konkreten Umfang nicht vorhersehbar waren oder die unabhängig von ihrer Vorhersehbarkeit erst nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss wirksam werden.
    3. Änderungen der Preise werden jeweils zum Beginn eines Kalendermonats und erst nach einer Mitteilung in Textform an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Mitteilung beim Kunden an. La Ola wird dem Kunden in der Mitteilung die Preisänderungen und den Zeitpunkt deren Inkrafttretens unter Benennung der Gründe und des konkreten Umfangs auf transparente und verständliche Weise erläutern.
    4. Ändert La Ola die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Einzelversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird La Ola den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die sonstigen Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 11, bleiben unberührt.
    5. Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz außerhalb einer Preisanpassung nach den Absätzen 1 bis 4 wird La Ola ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergeben. La Ola wird den Kunden vor dem Inkrafttreten der Änderung in transparenter und verständlicher Weise über die Änderung informieren. Von der Weitergabe ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer innerhalb der ersten vier Monate nach Vertragsschluss, es sei denn das Gesetz zur Änderung der Umsatzsteuer sieht keine oder eine kürzere Frist vor.

    § 9 Essensversorgung

    1. Grundlage für die Essensversorgung in der Einrichtung ist der zwischen dem jeweiligen Träger der Einrichtung und La Ola geschlossene Liefervertrag über die Herstellung der Ganztagesversorgung.
    2. Nach erfolgter Anmeldung wird eine Dauerbestellung für die Essensversorgung mit Zahlungsverpflichtung ausgelöst. Die Dauerbestellung hat vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall zum Inhalt, dass das Kind an allen Arbeitstagen an der Essensversorgung teilnimmt. Die Essensauswahl in den Krippen- und Kindertageseinrichtungen erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. Für Kinder in Schulen und schulischen Einrichtungen erfolgt die Essensauswahl individuell durch den Kunden auf Grundlage des aktuellen Speiseplans jeweils monatlich im Voraus. Stornierungen der Essensversorgung sind gemäß § 10 („Stornierung“) vorzunehmen; eine
      Abnahmeverpflichtung besteht mithin nicht.
    3. Vereinbarungen zu einer Sonderkost für Kinder mit Lebensmittelallergien bzw. Unverträglichkeiten können nur einzelvertraglich und nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests von La Ola berücksichtigt werden.

    § 10 Stornierung

    1. Eine Stornierung der Essensversorgung durch den Kunden, z.B. im Krankheitsfall oder bei Urlaub des Kindes, ist zeitlich wie folgt möglich:
      a) Frühstück bis spätestens 05.00 Uhr des jeweiligen Liefertags,
      b) Mittag und Vesper bis spätestens 7.30 Uhr des jeweiligen Liefertags.
      Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es auf den Eingang der ordnungsgemäßen Stornierung bei La Ola an.
    2. Stornierungen des Kunden nach Absatz 1 müssen durch den Kunden
      a) per Internet unter www.bestellung-frischekueche.de,
      b) per App „La Ola Frischeküche“ oder
      c) unter der Telefonnummer 0800/168 99 99 (Servicehotline) erfolgen.
    3. Bei jeder Stornierung hat der Kunde die Kundennummer, den Namen des Kindes, den Namen der Einrichtung sowie das Datum bzw. den Zeitraum der Stornierung anzugeben. Sollte die Erklärung die vorstehenden Angaben nicht enthalten oder sonst unverständlich sein, wird die Stornierung nicht durchgeführt.
    4. Im Fall einer Schließung der Einrichtung durch Landesverordnungen oder Einwirkung höherer Gewalt, z. B. Pandemie oder Bombenfund, erfolgt keine gesamtheitliche Abmeldung der Essensversorgung aller Kinder. Auch in diesen Fällen muss eine Stornierung gemäß den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen für jedes Kind selbstständig durch den Kunden erfolgen.

    § 11 Vertragsdauer und Kündigung

    1. Der Einzelversorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Einzelversorgungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
    2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

    § 12 Mängelansprüche

    1. Die Mängelhaftung von La Ola richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von La Ola zu vertretenden Mangels gilt § 13 („Haftung von La Ola“).

    § 13 Haftung von La Ola

    1. Die Haftung von La Ola auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von La Ola voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 13 („Haftung von La Ola“) eingeschränkt.
    2. Die Haftung von La Ola für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Einzelversorgungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von La Ola bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
    3. Soweit die Pflichtverletzung von La Ola Lieferungen und Leistungen betrifft, welche La Ola gegenüber dem Kunden unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
    4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 13 („Haftung von La Ola“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sowie für Freistellungsansprüche entsprechend.
    5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 13 („Haftung von La Ola“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von La Ola.
    6. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 13 („Haftung von La Ola“) gelten nicht für die Haftung von La Ola wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

    § 14 Verjährung der Ansprüche des Kunden

    Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

    § 15 Änderung des Vertragsinhalts

    1. Der Inhalt des Einzelversorgungsvertrags einschließlich der Regelungen dieser AGB beruht auf den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. Gesetze, Verordnungen, höchstrichterliche Rechtsprechung). Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, deren konkreter Inhalt bei Vertragsschluss noch nicht feststand, berechtigen La Ola zur Änderung – mit Ausnahme von Preisänderungen – des Inhalts des Einzelversorgungsvertrags einschließlich der Regelungen dieser AGB, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt vor,
      a) wenn das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unerheblichem Maße gestört wird oder
      b) wenn infolge einer im Einzelversorgungsvertrag einschließlich der Regelungen dieser AGB entstandenen Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Einzelversorgungsvertrags entstehen (z.B. wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt).
    2. Die Änderung darf nur in dem Umfang erfolgen, als dies zur Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich bzw. zur Füllung entstandener Vertragslücken im Interesse einer zumutbaren Fortführung des Vertragsverhältnisses zweckmäßig ist.
    3. Änderungen des Einzelversorgungsvertrags einschließlich der Regelungen dieser AGB werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach einer Mitteilung in Textform an den Kunden („Vertragsänderungsschreiben“) wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang des Vertragsänderungsschreibens bei dem Kunden an.
    4.  La Ola wird dem Kunden in dem Vertragsänderungsschreiben die Änderungen und den Zeitpunkt deren Wirksamwerdens unter Benennung der Gründe in einfacher und verständlicher Weise mitteilen. Der Kunde kann den Änderungen bis zu deren Wirksamwerden widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Im Falle des Widerspruchs gilt der Einzelversorgungsvertrag einschließlich der Regelungen dieser AGB in ihrer bisherigen Fassung fort. Im Falle der Kündigung endet der Einzelversorgungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. La Ola wird den Kunden im Vertragsänderungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, deren Rechtsfolgen und die Rechtsfolgen seines Schweigens in einfacher und verständlicher Weise hinweisen.
    5. Die sonstigen Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 11 Absatz 1, bleiben unberührt.
    6. Die Zulässigkeit von Preisänderungen bestimmt sich ausschließlich nach § 8 („Preisänderungen“). Die weitergehenden Rechte zur Vertragsanpassung nach § 313 BGB bleiben unberührt.

    § 16 Information über Verbraucherstreitbeilegung,

    La Ola nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.

    § 17 Salvatorische Klausel

    Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelversorgungsvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelversorgungsvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.